Si liberis ex priore matrimonio procreatis pater ad secundas migraverit nuptias vel non migraverit, nihil omnino filiis prioris coniugii ex donatione ante nuptias, quam ipse vel alius pro ipso uxori quondam eius matri communium liberorum donaverat, servare cogatur, quoniam et mater liberis ex priore matrimonio extantibus post secundas nuptias multoque amplius, si non fuerit alteri marito sociata, nihil isdem filiis ex dote, quam patri eorum ipsa vel alius pro ea obtulerit, servare compellitur.
von haily.u am 16.12.2018
Wenn der Vater Kinder aus einer vorherigen Ehe gezeugt hat und zu einer zweiten Ehe übergeht oder nicht übergeht, ist er nicht verpflichtet, den Kindern aus der vorherigen Ehe irgendetwas aus der Schenkung vor der Ehe zu erhalten, die er selbst oder ein anderer für ihn der einstigen Ehefrau, der Mutter ihrer gemeinsamen Kinder, gegeben hat, da auch die Mutter, solange Kinder aus einer vorherigen Ehe vorhanden sind, nach der zweiten Ehe und umso mehr, wenn sie keinen anderen Ehemann genommen hat, nicht gezwungen ist, diesen Kindern irgendetwas aus der Mitgift zu erhalten, die sie selbst oder ein anderer für sie dem Vater ihrer Kinder dargeboten hat.
von nelly.961 am 17.02.2023
Wenn ein Vater mit Kindern aus einer früheren Ehe eine zweite Ehe eingeht oder unverheiratet bleibt, ist er nicht verpflichtet, den Kindern aus der ersten Ehe irgendetwas von der Schenkung vor der Ehe zu erhalten, die er oder jemand in seinem Namen seiner ehemaligen Frau, der Mutter ihrer gemeinsamen Kinder, gegeben hat. Ebenso ist eine Mutter, die Kinder aus einer früheren Ehe hat, ob sie erneut heiratet oder (noch mehr) wenn sie alleinstehend bleibt, nicht verpflichtet, ihren Kindern irgendeinen Teil der Mitgift zu erhalten, die sie oder jemand in ihrem Namen dem Vater gegeben hat.