Si constante matrimonio consilium augendae dotis inierit vel uxor forte vel eius nomine quilibet alius, nihilo minus marito quoque liceat seu pro marito cuilibet alii tanto donationem ante nuptias additamento maiorem facere, quanto dotis augetur titulus, nec obsit in huiusmodi munificentiis interdictas esse liberalitates tempore nuptiarum:
von sheyenne.871 am 12.10.2020
Wenn während der Ehe die Ehefrau oder jemand in ihrem Namen die Absicht hat, die Mitgift zu erhöhen, ist der Ehemann oder sein Vertreter gleichermaßen berechtigt, seine Schenkung vor der Ehe um denselben Betrag zu erhöhen, und dies soll nicht durch das allgemeine Verbot von Schenkungen während der Ehe verhindert werden:
von andrea.8847 am 13.12.2017
Wenn während einer bestehenden Ehe entweder die Ehefrau möglicherweise oder jemand anderes in ihrem Namen den Plan fasst, die Mitgift zu erhöhen, soll es gleichwohl dem Ehemann oder jemand anderem in seinem Namen erlaubt sein, die Schenkung vor der Eheschließung durch einen solchen Zusatz zu vergrößern, um den Betrag, um den der Titel der Mitgift erhöht wird, und es soll nicht als Hindernis gelten, dass bei Zuwendungen dieser Art Schenkungen zum Zeitpunkt der Eheschließung verboten sind: