Indulgendum est namque consensui communi partium, ne, cum negetur augendae potestas donationis, dotis etiam pigrius constituatur augmentum.
von leonhard.967 am 14.08.2015
Es muss nämlich dem gemeinsamen Einverständnis der Parteien nachgegeben werden, damit nicht, wenn die Möglichkeit zur Erhöhung der Schenkung verweigert wird, auch die Steigerung der Mitgift träger festgelegt wird.
von aria.f am 30.01.2018
Man sollte die gemeinsame Übereinkunft der Parteien respektieren, damit Beschränkungen bei der Erhöhung von Schenkungen nicht die Erweiterung der Mitgift erschweren.