Minoribus aetate feminis etiam actorum testificatione in ante nuptias donatione ad eas facta omissa, si patris auxilio destitutae sint, iuste consulitur, ut firma donatio sit.
von luis.g am 13.07.2017
Junge Frauen, denen die Unterstützung ihres Vaters fehlt, werden rechtlich dahingehend geschützt, dass ihre Schenkungen vor der Ehe auch ohne ordnungsgemäße Dokumentation gültig bleiben.
von milana.926 am 15.12.2020
Für weibliche Minderjährige gilt, dass selbst wenn in der Schenkung vor der Eheschließung die urkundliche Bezeugung unterlassen wurde, die Schenkung als rechtmäßig gilt, sofern sie des väterlichen Beistands entbehren.