Similique modo si facta quidem fuerit talis donatio, quae antea quidem ante nuptias vocabatur, nunc autem propter nuptias, non autem ante nuptias fuerit actis intervenientibus insinuata, licebit et constante matrimonio eam insinuare, nullo obstaculo penitus ex nuptiarum interventu faciendo:
von marko.851 am 01.10.2017
Gleichermaßen kann, wenn jemand eine solche Schenkung gemacht hat - die früher als Schenkung vor der Ehe bezeichnet wurde, jetzt aber als Eheschenkung gilt - und diese vor der Hochzeit nicht offiziell registriert wurde, die Registrierung noch während der Ehe erfolgen, wobei die Tatsache der Eheschließung keinerlei Hindernis darstellt:
von jonte.e am 12.03.2014
In gleicher Weise, wenn eine solche Schenkung tatsächlich erfolgt ist, die zuvor vor der Ehe bezeichnet wurde, nunmehr aber wegen der Ehe, jedoch vor der Ehe nicht mit zwischenzeitlichen Dokumenten registriert wurde, wird es erlaubt sein, sie auch während der bestehenden Ehe zu registrieren, wobei keinerlei Hindernis durch den Eintritt der Ehe gemacht wird: