Sed nos plenissimo fini tradere sanctiones cupientes et consequentia nomina rebus esse studentes, constituimus, ut tales donationes non augeantur tantum sed et constante matrimonio initium accipiant et non ante nuptias, sed propter nuptias vocentur et dotibus in hoc exaequentur, ut, quemadmodum dotes et constante matrimonio non solum augentur, sed etiam fiunt, ita et istae donationes, quae propter nuptias introductae sunt, non solum antecedant matrimonium sed etiam eo contracto et augeantur et constituantur.
von alia.967 am 29.06.2016
Wir aber, darauf bedacht, Vorschriften bis zum vollständigsten Ziel zu überliefern und darauf bedacht, dass Namen den Dingen entsprechen, haben festgelegt, dass solche Schenkungen nicht nur erhöht, sondern auch während bestehender Ehe ihren Ursprung nehmen und nicht als Schenkungen vor der Ehe, sondern als Schenkungen wegen der Ehe bezeichnet werden und den Mitgiften darin gleichgestellt werden, dass, wie Mitgifte während bestehender Ehe nicht nur erhöht, sondern auch begründet werden, ebenso auch diese Schenkungen, die wegen der Ehe eingeführt wurden, nicht nur der Ehe vorausgehen, sondern auch nach deren Vollzug sowohl erhöht als auch festgelegt werden.
von amelia856 am 07.09.2022
Wir jedoch, die wir diese Vorschriften möglichst umfassend gestalten und wollen, dass Namen die Realität angemessen widerspiegeln, haben beschlossen, dass solche Schenkungen nicht nur erhöht, sondern auch während der Ehe beginnen können und nicht vor der Ehe, sondern wegen der Ehe bezeichnet werden sollen. Sie sollen Mitgiften in diesem Punkt gleichgestellt sein: Ebenso wie Mitgiften nicht nur erhöht, sondern auch während der Ehe geschaffen werden können, sollen diese Schenkungen, die wegen der Ehe eingeführt wurden, nicht nur der Ehe vorausgehen, sondern auch nach Eheschließung erhöht und festgelegt werden.