Sed primus quidem divus Iustinus, pater noster, cum augeri dotes et post nuptias fuerat permissum, si quid tale evenit, etiam ante nuptias donationem augeri et constante matrimonio sua constitutione permisit:
von daria.903 am 15.05.2023
Aber tatsächlich erlaubte zunächst der göttliche Iustinus, unser Vater, nachdem es gestattet worden war, dass Mitgiften auch nach der Eheschließung erhöht werden können, wenn so etwas geschieht, durch seine Verfügung, dass auch die Schenkung vor der Ehe während der bestehenden Ehe erhöht werden kann:
von cathaleya.v am 21.10.2018
Aber unser Vater, Kaiser Justin, war tatsächlich der Erste, der, nachdem es bereits erlaubt war, Mitgiften nach der Eheschließung zu erhöhen, durch sein Gesetz gestattete, dass auch Schenkungen vor der Hochzeit während der Ehe erhöht werden konnten, wenn eine solche Situation eintrat: