Ad haec, cum ante nuptias donatio vel dos a patre data vel matre vel aliis parentibus pro filio vel filia, nepote vel nepte ceterisque descendentibus conferatur, si unus quidem vel una liberorum ante nuptias tantummodo donationem vel dotem, non etiam simplicem donationem accepit vel acceperit, alter vero vel altera neque dotem neque donationem ante nuptias a parente suo suscepit vel susceperit, sed simplicem tantummodo donationem, ne ex eo iniustum aliquid oriatur, ea quidem persona, quae ante nuptias donationem vel dotem suscepit, conferre eam cogenda, illa vero, quae simplicem tantummodo donationem meruit, ad collationem eius minime coartanda:
von mads.965 am 07.03.2024
Darüber hinaus, wenn eine Schenkung vor der Ehe oder eine Mitgift, die von einem Vater oder einer Mutter oder anderen Eltern für einen Sohn oder eine Tochter, Enkel oder Enkelin und andere Nachkommen gegeben wird, zur Anrechnung gebracht werden soll, wenn tatsächlich ein männliches oder weibliches Kind nur eine Schenkung vor der Ehe oder eine Mitgift, jedoch keine einfache Schenkung erhalten hat, während ein anderes männliches oder weibliches Kind weder eine Mitgift noch eine Schenkung vor der Ehe vom Elternteil erhalten hat, sondern nur eine einfache Schenkung, damit aus diesem Umstand nichts Ungerechtes entstehe, soll diejenige Person, die die Schenkung vor der Ehe oder die Mitgift erhalten hat, zur Anrechnung gezwungen werden, diejenige aber, die nur eine einfache Schenkung erhalten hat, keinesfalls zur Anrechnung derselben gezwungen werden:
von hendrik848 am 20.01.2023
Darüber hinaus gilt bei Schenkungen der Eltern vor der Ehe: Wenn ein Vater, eine Mutter oder andere Verwandte ihren Kindern oder Enkelkindern eine Schenkung vor der Ehe oder eine Mitgift geben, kann eine Situation entstehen, in der ein Kind nur eine Schenkung vor der Ehe oder eine Mitgift erhält, während ein anderes Kind nur eine gewöhnliche Schenkung bekommt. Um Ungleichheiten zu verhindern, muss das Kind, das die Schenkung vor der Ehe oder die Mitgift erhalten hat, diese bei der Erbschaftsberechnung berücksichtigen, während das Kind, das nur eine gewöhnliche Schenkung erhalten hat, diese nicht in seine Erbschaftsanteile einrechnen muss.