Ea enim tantummodo ex his quae conferuntur memoratae portioni computabuntur, pro quibus specialiter legibus, ut hoc fieret, expressum est.
von charlie.903 am 24.12.2013
Nur diejenigen Beiträge werden auf den genannten Anteil angerechnet, für die in den Gesetzen ausdrücklich festgelegt wurde, dass dies geschehen soll.
von fin.944 am 12.05.2017
Nur diejenigen Dinge aus diesen beigetragenen Elementen werden für den erwähnten Anteil berechnet, für die ausdrücklich durch Gesetze bestimmt wurde, dass dies geschehen soll.