Cum multae nobis interpellationes factae sunt adversus maritos, qui decipiendo suas uxores faciebant donationes, quas ante nuptias antiquitas nominavit, insinuare autem eas actis intervenientibus supersedebant, ut ineffectae maneant et ipsi quidem commoda dotis lucrentur, uxores autem sine nuptiali remedio relinquantur, sancimus nomine prius emendato ita rem corrigi et non ante nuptias donationem eam vocari, sed propter nuptias donationem.
von muhamed.878 am 12.11.2019
Uns wurden zahlreiche Beschwerden über Ehemänner vorgetragen, die ihre Ehefrauen hinsichtlich Ehegaben vor der Hochzeit täuschen, indem sie diese Schenkungen nicht ordnungsgemäß registrieren. Dies ermöglicht es ihnen, die Gaben unwirksam zu belassen, während sie gleichzeitig von den Mitgiften ihrer Ehefrauen profitieren und die Frauen ohne rechtlichen Schutz zurücklassen. Daher verfügen wir, dass diese Angelegenheit zunächst durch eine Änderung der Terminologie korrigiert werden soll: Diese Gaben sollen nicht länger als Ehegaben vor der Hochzeit, sondern als ehebezogene Schenkungen bezeichnet werden.
von michael963 am 04.09.2015
Da uns zahlreiche Beschwerden gegen Ehemänner vorgebracht wurden, die ihre Ehefrauen durch Täuschung zu Schenkungen veranlassten, welche die Vorzeit als Eheschenkungen vor der Ehe bezeichnete, jedoch deren Registrierung mit zwischenzeitlichen Akten unterließen, sodass diese unwirksam bleiben und die Ehemänner zwar die Vorteile der Mitgift genießen, die Ehefrauen jedoch ohne ehelichen Rechtsbehelf zurückgelassen werden, verordnen wir, dass mit zunächst korrigierter Bezeichnung die Angelegenheit berichtigt werde und nicht mehr Eheschenkung vor der Ehe genannt, sondern Eheschenkung aufgrund der Ehe benannt werde.