In hoc enim secundo matrimonio vel a parte mariti vel a parte mulieris vel ab utraque, si hoc etiam evenerit, interdictam esse deminutionem dotis et ante nuptias donationis, ne aliquid adversus filios prioris matrimonii machinari videatur, censemus.
von elija866 am 04.06.2013
Wir verfügen, dass in einer zweiten Ehe, unabhängig davon, ob sie vom Ehemann, der Ehefrau oder beiden Parteien eingegangen wird, jede Minderung der Mitgift oder Eheschenkungen vor der Ehe untersagt ist, um jeglichen Anschein einer Manipulation zum Nachteil der Kinder aus der ersten Ehe zu verhindern.
von lina.847 am 17.07.2020
In dieser zweiten Ehe verfügen wir, dass eine Verminderung der Mitgift und der Schenkung vor der Eheschließung, sei es von Seiten des Ehemanns, der Ehefrau oder von beiden, falls dies eintreffen sollte, untersagt ist, damit nicht der Eindruck entsteht, etwas gegen die Kinder aus der vorherigen Ehe zu unternehmen.