Quod si donatione iure celebrata eo, quod vel ante nuptias facta est vel in isdem casibus, in quibus etiam constante matrimonio donatio procedere potest, obligatio insecuta est, factum mariti, quem diem suum obisse memorasti, iuri tuo officere non posse certum est.
von magdalena.938 am 09.08.2018
Wenn eine rechtmäßig gültige Schenkung entweder vor der Ehe oder unter Umständen, in denen Schenkungen auch während der Ehe zulässig sind, erfolgt ist und dadurch eine Verpflichtung begründet wurde, steht fest, dass die Handlungen Ihres verstorbenen Ehemannes Ihre Rechte nicht beeinträchtigen können.
von svea.u am 17.10.2024
Wenn die Schenkung rechtlich gefeiert wurde, und zwar aus dem Grund, weil sie entweder vor der Ehe getätigt wurde oder in jenen Fällen, in denen auch während bestehender Ehe eine Schenkung erfolgen kann, eine Verpflichtung gefolgt ist, steht fest, dass die Handlung des Ehemannes, von dem du sagtest, dass er seinen Tag vollendet hat, deinem Recht nicht schaden kann.