Ex verbis, quae in postremis iudiciis inseruntur, licet ad fideicommissum vel legatum utilia sunt, non omnimodo legati vel fideicommissi persecutio datur, sed ita demum, si relinquendi studio huiusmodi verba fuerint adscripta.
von muhamed8939 am 13.05.2015
Aus Worten, die in abschließenden Urteilen eingefügt werden, obwohl sie für ein Treuhandvermögen oder Vermächtnis nützlich sind, wird die Geltendmachung eines Vermächtnisses oder Treuhandvermögens nicht in jeder Hinsicht gewährt, sondern nur dann, wenn solche Worte mit der Absicht des Vermachens niedergeschrieben wurden.
von mourice.j am 11.01.2024
Worte, die in letztwilligen Verfügungen enthalten sind, begründen auch wenn sie für die Errichtung eines Treuhandvermächtnisses geeignet erscheinen, nicht automatisch einen Anspruch auf dieses Vermächtnis. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn die Worte ausdrücklich mit der Absicht verfasst wurden, ein Vermächtnis zu hinterlassen.