Si pontianilla pervenit ad eam aetatem, cui legatum aut fideicommissum delatum erat, petitionem ad heredes transmisit, licet ante decesserit, quam consequeretur legatum vel fideicommissum.
von casper.m am 21.07.2021
Wenn Pontianilla das Alter erreichte, in dem sie berechtigt war, das Legat oder Fideikommiss zu empfangen, übertrug sie das Anspruchsrecht an ihre Erben, auch wenn sie vor dem Erhalt des Legats oder Fideikommisses verstarb.
von tobias839 am 13.06.2014
Wenn Pontianilla das Alter erreichte, für das ihr das Legat oder Fideikommiss zugesprochen war, übertrug sie den Anspruch auf ihre Erben, auch wenn sie vor der Erlangung des Legats oder Fideikommisses verstorben war.