Ab eo, qui neque legatum neque fideicommissum neque hereditatem vel mortis causa donationem accepit, nihil per fideicommissum relinqui potest.
von amir.r am 04.05.2023
Von demjenigen, der weder ein Vermächtnis noch ein Treuhandvermächtnis noch eine Erbschaft oder eine Verfügung von Todes wegen erhalten hat, kann nichts durch ein Treuhandvermächtnis hinterlassen werden.
von mina.847 am 22.11.2019
Eine Person, die weder ein Vermächtnis, noch ein Treuhandvermögen, noch eine Erbschaft oder eine Zuwendung von Todes wegen erhalten hat, kann nicht verpflichtet werden, durch ein Treuhandverhältnis etwas zu übertragen.