Non dubium nec incertum est, sicut imperatoribus, ita qualibet dignitate vel potestate decoratis viris tam hereditatem quam legatum seu fideicommissum relinqui posse.
von clemens.846 am 29.11.2023
Es besteht keinerlei Zweifel, dass sowohl Erbschaften als auch Vermächtnisse, einschließlich Treuhandvermögen, nicht nur an Kaiser, sondern auch an Personen mit einem offiziellen Amt oder einer Autorität übertragen werden können.
von nickolas821 am 11.06.2014
Es ist weder zweifelhaft noch unsicher, dass sowohl Kaisern als auch Männern, die mit irgendeiner Würde oder Macht ausgestattet sind, sowohl ein Erbe als auch ein Vermächtnis oder Treuhandvermögen hinterlassen werden kann.