Nulli licere decernimus, si testamento heres sit institutus seu ab intestato succedat seu fideicommissarius vel legatarius inveniatur, dispositionem pii testatoris infringere vel improba mente violare, adserendo incertum esse legatum vel fideicommissum, quod redemptioni relinquitur captivorum, sed modis omnibus exactum pro voluntate testatoris piae rei negotio proficere.
von aaliya.t am 20.08.2022
Wir verfügen, dass es niemandem gestattet ist, sei er durch Testament als Erbe eingesetzt, durch Intestaterbfolge nachfolgend, als Fideikommissar oder Vermächtnisnehmer, die Verfügung des frommen Erblassers zu brechen oder mit ungebührlicher Gesinnung zu verletzen, indem er behauptet, das Vermächtnis oder Fideikommiss für die Auslösung von Gefangenen sei ungewiss, sondern dass in allen Fällen der eingezogene Betrag dem Zweck der frommen Sache gemäß dem Willen des Erblassers zugutekommen soll.
von wolfgang.r am 07.02.2020
Wir verfügen, dass niemand - sei es, dass er als Erbe in einem Testament eingesetzt, ohne Testament beerbt oder als Begünstigter oder Empfänger eines Vermächtnisses benannt ist - berechtigt ist, die Wünsche eines wohltätigen Erblassers zu brechen oder vorsätzlich zu verletzen, indem er behauptet, ein Vermächtnis oder Treuhandvermögen zur Auslösung von Gefangenen sei unklar. Stattdessen muss der volle Betrag entsprechend der Absicht des Erblassers für diesen wohltätigen Zweck verwendet werden.