Nulli licere decernimus, si testamento heres sit institutus seu ab intestato succedat seu fideicommissarius vel legatarius inveniatur, dispositionem pii testatoris infringere vel improba mente violare, adserendo incertum esse legatum vel fideicommissum, quod redemptioni relinquitur captivorum, sed modis omnibus exactum pro voluntate testatoris piae rei negotio proficere.
von wolfgang.r am 07.02.2020
Wir verfügen, dass niemand - sei es, dass er als Erbe in einem Testament eingesetzt, ohne Testament beerbt oder als Begünstigter oder Empfänger eines Vermächtnisses benannt ist - berechtigt ist, die Wünsche eines wohltätigen Erblassers zu brechen oder vorsätzlich zu verletzen, indem er behauptet, ein Vermächtnis oder Treuhandvermögen zur Auslösung von Gefangenen sei unklar. Stattdessen muss der volle Betrag entsprechend der Absicht des Erblassers für diesen wohltätigen Zweck verwendet werden.