" ille vel ille heres mihi esto" vel " illi aut illi do lego" vel " dari volo", vel " illum aut illum liberum" vel " tutorem esse volo" vel " iubeo", dubitabatur, utrumne inutilis sit huiusmodi institutio et legatum et fideicommissum et libertas et tutoris datio, an occupantis melior condicio sit, an ambo in huiusmodi lucra vel munia vocentur et an secundum aliquem ordinem admittantur, an uterque omnimodo, cum alii primum in institutionibus quasi institutum admitti, secundum quasi substitutum, alii in fideicommissis posteriorem solum accepturum fideicommissum existimaverunt, quasi recentiore voluntate testatoris utentem.
von sebastian928 am 03.07.2018
Es wurde bezweifelt, ob eine solche Verfügung und ein solches Vermächtnis und Treuhandvermächtnis und eine solche Freiheit und Ernennung eines Vormunds ungültig sein könnte, oder ob die Lage desjenigen, der in Besitz geht, besser wäre, oder ob beide zu solchen Gewinnen oder Pflichten berufen werden sollten, und ob sie nach einer bestimmten Ordnung zugelassen werden sollten, oder beide auf jede Weise, da einige der Meinung waren, dass in Verfügungen der erste als eingesetzt, der zweite als Ersatzerbe zugelassen werden sollte, andere bei Treuhandvermächtnissen meinten, nur der Letztgenannte würde das Treuhandvermächtnis erhalten, als ob er den jüngsten Willen des Erblassers nutze.
von benett903 am 11.10.2023
Wenn jemand in seinem Testament verfügt, dass dieser oder jener seine Erben sein soll, oder ich diesem oder jenem etwas vermache, oder ich wünsche, dass dieser oder jener freigelassen oder zum Vormund ernannt wird, gab es Unsicherheiten über mehrere Fragen: Ob solche Verfügungen, Vermächtnisse, Treuhandschaften, Freilassungen und Vormundschaftsernennungen ungültig seien; ob der Erste, der Anspruch erhebt, Vorrang habe; ob beide Parteien an diesen Vorteilen oder Pflichten teilhaben sollten; und ob sie in einer bestimmten Reihenfolge oder gleichermaßen zugelassen werden sollten. Einige Rechtsgelehrte waren der Ansicht, dass bei direkten Ernennungen der erste als Haupterbe und der zweite als Ersatzerbe behandelt werden sollte, während andere bei Treuhandschaften nur die zweite Person den Anspruch erhalten sollte, in der Annahme, dass dies den jüngsten Wünschen des Erblassers entspräche.