Sin autem in faciendo aliquid impositum est, si quidem hoc et per alium impleri possit, simili modo et a lucrante agnosci, puta si honorata persona iubeatur insulam vel monumentum vel aliud tale suis sumptibus facere vel heredi vel legatario vel alii forte, quem testator voluerit, vel rem ab herede testatoris emere vel locationem vel fideiussionem subire, et si quid huiusmodi facti simile sit:
von Janis am 19.03.2021
Wenn jedoch eine Aufgabe auferlegt wurde, die auch von jemand anderem ausgeführt werden könnte, sollte sie gleichermaßen vom Begünstigten akzeptiert werden. Zum Beispiel, wenn einer Person von hohem Stand befohlen wird, auf eigene Kosten ein Apartment-Gebäude, ein Denkmal oder eine ähnliche Struktur zu errichten - sei es für den Erben, den Vermächtnisempfänger oder jemand anderen, den der Erblasser gewählt hat - oder wenn ihr befohlen wird, etwas vom Erben des Erblassers zu kaufen, oder einen Mietvertrag abzuschließen oder eine Bürgschaft zu leisten oder eine ähnliche Handlung auszuführen:
von miriam.s am 26.06.2019
Wenn jedoch etwas in der Ausführung auferlegt worden ist, wenn dies nämlich auch durch einen anderen erfüllt werden kann, ebenso auch vom Begünstigten anzuerkennen, gesetzt den Fall, einer geehrten Person würde befohlen, eine Insula oder ein Monumentum oder dergleichen auf eigene Kosten zu errichten, sei es für den Erben oder den Legatar oder vielleicht für einen anderen, den der Erblasser wünschte, oder etwas vom Erben des Erblassers zu kaufen oder eine Miete oder Bürgschaft zu übernehmen, und wenn irgendetwas von ähnlicher Handlung derart wäre: