Cum enim iam statuimus haec cum suis oneribus ad eum qui lucretur pervenire, sancimus, si quidem condicio vel aliud gravamen in dando sit constitutum, hoc omnimodo lucrantes pro modo lucri agnoscere.
von janosch.h am 08.09.2013
Nachdem wir bereits festgelegt haben, dass diese Dinge mit ihren Lasten demjenigen zukommen, der Gewinn erzielt, verordnen wir, dass, falls eine Bedingung oder eine sonstige Belastung bei der Übertragung festgelegt wurde, diejenigen, die Gewinn erzielen, dies in jeder Hinsicht nach Maßgabe des Gewinns anerkennen.
von mila9859 am 08.01.2022
Da wir bereits festgestellt haben, dass diese Vorteile mit den entsprechenden Verpflichtungen für denjenigen verbunden sind, der davon profitiert, legen wir fest, dass derjenige, dem eine Bedingung oder eine andere Auflage bei der Gewährung gemacht wird, diese im Verhältnis zu seinem Gewinn erfüllen muss.