Qui fideicommissariam libertatem meruit, legata seu fideicommissa a defuncto sibi data suo iure persequitur.
von levin.938 am 19.07.2020
Eine Person, der durch einen Treuhandvertrag die Freiheit gewährt wurde, kann gesetzlich alle Vermächtnisse oder treuhänderischen Zuwendungen beanspruchen, die ihr vom Erblasser hinterlassen wurden.
von robin.h am 10.11.2018
Wer die fideikommissarische Freiheit erworben hat, verfolgt kraft eigenen Rechts die ihm vom Verstorbenen übertragenen Vermächtnisse oder Fideikommisse.