Quotiens principali loco heres institutus testatori succedit, legata seu fideicommissa a substituto data posci iure non possunt.
von lynn.l am 07.07.2014
Wenn der in der Hauptposition eingesetzte Erbe dem Erblasser nachfolgt, können Vermächtnisse oder Fideikommisse, die vom Substituten gegeben wurden, nicht rechtlich geltend gemacht werden.
von xenia9887 am 18.05.2023
Wenn der Haupterbe vom Erblasser geerbt hat, können Vermächtnisse oder Treuhandverfügungen, die vom Ersatzerben eingerichtet wurden, nicht rechtmäßig geltend gemacht werden.