Quamvis heres institutus hereditatem vendiderit, tamen legata et fideicommissa ab eo peti possunt et quod eo nomine datum fuerit, venditor ab emptore vel fideiussoribus eius petere poterit.
von malia844 am 16.07.2013
Obwohl der eingesetzte Erbe die Erbschaft verkauft hat, können dennoch Vermächtnisse und Fideikommisse von ihm gefordert werden, und was in diesem Namen gegeben wurde, wird der Verkäufer vom Käufer oder dessen Bürgen fordern können.
von melina.a am 28.02.2020
Auch wenn der eingesetzte Erbe die Erbschaft verkauft hat, können Begünstigte ihre Vermächtnisse und Treuhandauszahlungen weiterhin von ihm fordern, und was er für diese Ansprüche zu zahlen hat, kann er vom Käufer oder dessen Bürgen zurückfordern.