Qui post testamentum factum praedia quae legavit pignori vel hypothecae dedit, mutasse voluntatem circa legatariorum personam non videtur:
von denis977 am 19.10.2016
Wer nach Errichtung eines Testaments die Grundstücke, die er vermacht hat, als Pfand oder Hypothek übergibt, gilt nicht als einer, der seine Absicht hinsichtlich der Person der Vermächtnisempfänger geändert hat.
von elisabeth.o am 13.11.2023
Wer nach Erstellung eines Testaments Grundstücke oder Vermögenswerte, die er bereits vermacht hat, als Pfand oder Hypothek überträgt, gilt nicht als jemand, der seine Absicht gegenüber den Vermächtnisnehmern geändert hat.