Et ideo, etiam si in personam actio electa est, recte placuit ab herede praedia liberari.
von hendrik.9949 am 24.04.2020
Und daher wurde, selbst wenn eine persönliche Klage gewählt wurde, zu Recht entschieden, dass die Liegenschaften durch den Erben befreit werden.
von jessica916 am 18.04.2015
Daher wurde, selbst wenn eine persönliche Rechtshandlung gewählt wurde, zu Recht entschieden, dass der Erbe die Grundstücke freigeben soll.