Servis testamento dominorum non data libertate legatum seu fideicommissum relictum non valet nec convalescere potest, licet post mortem testatoris libertatem aliqua ratione consecuti sunt.
von freya.914 am 22.10.2020
Ein Vermächtnis oder Treuhandvermächtnis, das Sklaven hinterlassen wurde, ist ungültig und kann nicht gültig werden, selbst wenn ihre Herren ihnen in ihrem Testament nicht die Freiheit gewährt haben, auch wenn die Sklaven nach dem Tod des Erblassers auf irgendeine Weise ihre Freiheit erlangten.
von mohammad.8925 am 08.07.2020
Sklaven, denen durch Testament der Herren keine Freiheit erteilt wurde, kann ein vermachtes Legat oder Treuhandvermögen keine Gültigkeit erlangen noch gültig werden, auch wenn sie nach dem Tod des Erblassers auf irgendeine Weise die Freiheit erlangt haben.