Ex testamento, quod iure non valet, nec fideicommissum quidem, si non intestato quoque succedentes rogati probentur, peti potest.
von Maria am 10.11.2023
Aus einem Testament, das rechtlich nicht gültig ist, kann nicht einmal ein Treuhandvermächtnis geltend gemacht werden, wenn nicht nachgewiesen wird, dass auch diejenigen, die ohne Testament erben würden, befragt wurden.
von domenik.m am 13.06.2018
Ein Vertrauen kann aus einem ungültigen Testament nicht geltend gemacht werden, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass die Erben, die auch ohne Testament geerbt hätten, gebeten wurden, es zu erfüllen.