Cum alienam rem quis reliquerit, si quidem sciens, tam ex legato quam ex fideicommisso ab eo qui legatum seu fideicommissum meruit peti potest.
von neo.825 am 06.06.2013
Wenn jemand fremdes Eigentum vermacht hat, kann, wenn dies wissentlich geschah, sowohl aus dem Legat als auch aus dem Fideikommiss von demjenigen gefordert werden, der das Legat oder Fideikommiss erworben hat.
von chayenne.g am 27.08.2019
Wenn jemand eine Sache vermacht, die einer anderen Person gehört, und dies wissentlich tut, kann der Empfänger die Sache sowohl als Vermächtnis als auch als Treuhandgut von derjenigen Person beanspruchen, die ursprünglich vorgesehen war, sie zu erhalten.