Quod si suam esse putavit, non aliter valet relictum, nisi proximae personae vel uxori vel alii tali personae datum sit, cui legaturus esset, et si scisset rem alienam esse.
von marlen.v am 12.11.2023
Wenn er jedoch glaubte, es sei sein Eigentum, ist das Vermächtnis nur dann gültig, wenn es an eine nahestehende Person, eine Ehefrau oder eine andere solche Person gegeben wurde, der er es auch dann vermacht hätte, wenn er gewusst hätte, dass die Sache nicht ihm gehört.
von karlo.q am 16.11.2020
Wenn jemand dachte, etwas zu besitzen, ist eine Verfügung in seinem Testament nur dann gültig, wenn sie an einen nahen Verwandten, Ehepartner oder eine ähnliche Person gegeben wird, die es ohnehin erhalten hätte, selbst wenn die Person gewusst hätte, dass sie es tatsächlich nicht besitzt.