Filia legatorum non habet actionem, si ea, quae ei testamento reliquit, pater vivus postea in dotem dedit.
von phil.d am 31.05.2020
Die Tochter der Legaten hat keine Rechtshandlung, wenn der Vater zu seinen Lebzeiten das, was er ihr per Testament vermacht hatte, als Mitgift gegeben hat.
von luca.b am 13.03.2019
Eine Diplomatentochter kann nicht klagen, wenn ihr Vater während seines Lebens ihr Erbe in eine Mitgift umwandelt.