Avia tua eorum, quae pro filia tua in dotem dedit, etsi verborum obligatio non intercessit, actionem ex fide conventionis ad te, si heres extitisti, transmittere potuit.
von mica822 am 09.04.2015
Ihre Großmutter könnte Ihnen das Klagerecht aufgrund der Treuevereinbarung bezüglich der Mitgift, die sie für Ihre Tochter gegeben hat, übertragen, wenn Sie ihre Erbin geworden sind, auch wenn keine formelle verbale Vereinbarung getroffen wurde.
von mateo.x am 25.01.2020
Deine Großmutter konnte die Ansprüche aus denjenigen Dingen, die sie für deine Tochter als Mitgift gegeben hat, obwohl keine verbale Verpflichtung eingegangen wurde, an dich übertragen, falls du Erbe geworden bist, gestützt auf den Vertrauensgrundsatz der Vereinbarung.