Uxor tua si mortuo patre tuo, cui dotem numeraverat, cum heres ei extiteris, adhuc in matrimonio tuo fuit, familiae erciscundae actionem ad exsequendam dotem secundum iuris pridem placitum adversus coheredes tuos nactus es eamque retines, etiam si postea, dum tibi nupta est, decessit.
von julian.9882 am 22.09.2024
Wenn Ihre Ehefrau Ihrem Vater eine Mitgift gezahlt hat und Sie nach dem Tod Ihres Vaters dessen Erbe wurden, während Sie noch mit Ihrer Ehefrau verheiratet waren, haben Sie das Recht, die Mitgift durch eine Erbauseinandersetzungsklage gegen Ihre Miterben zu fordern, und Sie behalten dieses Recht auch dann, wenn Ihre Ehefrau später während der Ehe verstirbt.
von thore.p am 09.03.2015
Wenn deine Ehefrau, nach deinem Vater, dem sie die Mitgift gezahlt hatte, gestorben war, du aber sein Erbe geworden warst und sie noch immer in deiner Ehe lebte, hast du die Erbteilungsklage zur Verfolgung der Mitgift gemäß der früher festgelegten Rechtslage gegen deine Miterben erlangt und behältst sie auch dann, wenn sie später, während sie mit dir verheiratet war, verstorben ist.