Ex conventione quidem, qua pactam novercam tuam cum patre tuo dicis, cum fundum in dotem daret, ut tributa ipsa agnosceret, actio tibi adversus eam competere non potest, et si pactum in stipulationem deductum probetur.
von justus.u am 13.12.2014
Aus der Vereinbarung, mit der du sagst, dass deine Stiefmutter mit deinem Vater übereingekommen ist, als sie den Grundbesitz als Mitgift übergab, dass sie selbst die Steuern anerkennen würde, kann gegen sie keine Klage erhoben werden, selbst wenn nachgewiesen würde, dass die Vereinbarung in eine Vertragsvereinbarung umgewandelt wurde.
von sarah926 am 09.09.2023
Sie können gegen Ihre Stiefmutter keine rechtliche Klage erheben, basierend auf der Vereinbarung, in der sie, wie Sie sagen, bei der Übergabe des Grundstücks als Mitgift an Ihren Vater, versprach, die Steuern selbst zu zahlen, auch wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Vereinbarung in einen formellen Vertrag gefasst wurde.