Ex conventione quidem, qua pactam novercam tuam cum patre tuo dicis, cum fundum in dotem daret, ut et tributa ipsa agnosceret et creditoribus, quibus fuerant praedia obligata, usuras solveret, actio tibi adversus eam competere non potest, et si pactum in stipulationem deductum probetur.
von muhammet.g am 29.04.2023
Sie können gegen Ihre Stiefmutter keine rechtliche Klage erheben, basierend auf der Vereinbarung, die sie angeblich mit Ihrem Vater getroffen hat, wo sie versprach, bei der Übergabe des Anwesens als Mitgift, sowohl die Steuern als auch die Zinsen an die Gläubiger zu zahlen, die Ansprüche auf die Liegenschaft hatten. Dies bleibt auch dann wahr, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Vereinbarung in einen verbindlichen Vertrag umgewandelt wurde.
von jayson954 am 19.07.2015
Aus der Übereinkunft, bei der du sagst, dass deine Stiefmutter mit deinem Vater vereinbart hat, als sie den Grundbesitz als Mitgift gab, dass sie selbst die Abgaben anerkennen und die Gläubiger, denen die Ländereien verpfändet waren, die Zinsen bezahlen würde, kann gegen sie keine Klage erhoben werden, selbst wenn nachgewiesen würde, dass die Vereinbarung in eine Stipulation umgewandelt worden wäre.