Sed si fundus aestimatus ita, ut pars instrumenti significat, in dotem datus est, ex vendito actio, ut placitis stetur, competit.
von viktor.951 am 31.12.2013
Wenn jedoch ein Hof, einschließlich seiner Ausstattung, nach Bewertung als Mitgift gegeben wurde, steht eine Verklagsklage zur Verfügung, um die Vereinbarungen einzuhalten.
von conrat973 am 24.01.2024
Wenn jedoch ein Grundstück derart bewertet wurde, dass es einen Teil der Ausstattung bezeichnet, und als Mitgift gegeben wurde, steht eine Verklagshandlung zur Verfügung, damit die vereinbarten Bedingungen eingehalten werden.