Sed et si fundus aestimatus ita, ut pars instrumenti significat, in dotem datus est, ex vendito actio, ut placitis stetur, non competit.
von benedikt.9925 am 13.05.2020
Selbst wenn ein Vermögen, wie im Instrument angegeben, geschätzt und als Mitgift übergeben wurde, steht keine Verkaufsklage zur Verfügung, um die Vereinbarungen aufrechtzuerhalten.
von marlon.l am 20.06.2024
Wenn eine bewertete Liegenschaft als Mitgift, wie in einem Teil der Dokumentation spezifiziert, gegeben wird, steht keine Verkaufsklage zur Verfügung, um die Vereinbarung durchzusetzen.