Si, dum in tuo matrimonio uxor tua esset, se adulterio polluit, in ea provincia in qua id factum est adulterium more solito persequi debes nec enim ab ea quae iam nupta est adulterium passa exordium accusationis sumi potest, si denuntiatio criminis nuptias non praecessit.
von leano.8836 am 13.09.2023
Wenn Ihre Ehefrau während Ihrer Ehe Ehebruch begangen hat, müssen Sie den Ehebruch in der Provinz verfolgen, in der er stattgefunden hat, nach dem üblichen Verfahren. Allerdings können Sie keine Anklage auf Basis eines Ehebruchs erheben, den eine Frau erlitten hat, die nunmehr verheiratet ist, wenn die Strafanzeige nicht vor ihrer Heirat erfolgt ist.
von noel.t am 17.02.2015
Wenn Ihre Ehefrau während Ihrer Ehe sich durch Ehebruch verunreinigt hat, müssen Sie dies in jener Provinz verfolgen, in der der Ehebruch auf übliche Weise begangen wurde. Ferner kann von derjenigen, die bereits verheiratet ist und Ehebruch erlitten hat, nicht der Beginn einer Anklage ausgehen, wenn die Anzeige des Verbrechens den Eheschluss nicht vorausgegangen ist.