Crimen adulterii maritum retenta in matrimonio uxore inferre non posse nemini dubium est.
von leonard904 am 10.09.2017
Es ist allgemein bekannt, dass ein Ehemann seine Ehefrau nicht wegen Ehebruchs anklagen kann, solange er mit ihr verheiratet bleibt.
von medina.y am 09.05.2014
Dass ein Ehemann bei fortbestehender Ehe keine Anklage wegen Ehebruchs erheben kann, ist für niemanden zweifelhaft.