Eum vero, qui iudicati convenitur, compensationem pecuniae sibi debitae implorare posse nemini dubium est.
von melisa837 am 09.02.2021
Es besteht kein Zweifel, dass eine Person, die auf Grund eines Urteils verklagt wird, eine Aufrechnung für ihr geschuldetes Geld geltend machen kann.
von hans9931 am 13.02.2022
Es ist für niemanden zweifelhaft, dass derjenige, der aufgrund eines Urteils verklagt wird, eine Kompensation der ihm geschuldeten Geldsumme einfordern kann.