Si propter fructus ex possessione tua perceptos vitricus tuus debitor tibi constitutus est, cum id, quod a matre tua legatum est, a te petere coeperit, mutuo debitae quantitatis apud eum qui super ea re iudicaturus est compensationem non immerito obicies.
von lucas876 am 11.03.2021
Wenn Ihr Stiefvater Ihnen gegenüber aufgrund der Erlöse aus Ihrem Besitz verschuldet wurde und er beginnt, das von Ihrer Mutter in ihrem Testament Vermachte von Ihnen zu fordern, können Sie zu Recht die Aufrechnung der Schuld vor dem Richter, der den Fall verhandeln wird, geltend machen.
von joshua.k am 06.03.2023
Wenn dein Stiefvater aufgrund der von deinem Besitz eingezogenen Früchte dir gegenüber als Schuldner festgestellt wurde, und er beginnt, das von deiner Mutter Vermachte von dir zu fordern, wirst du bei dem, der über diese Sache zu richten hat, nicht ohne Grund die Aufrechnung der wechselseitig geschuldeten Beträge als Einwand geltend machen.