Ex causa quidem iudicati solutum repeti non potest, eapropter nec compensatio eius admitti potest.
von ian902 am 13.06.2022
Was aufgrund eines Gerichtsurteils gezahlt wurde, kann nicht zurückgefordert werden, und daher kann auch keine Aufrechnung dagegen zugelassen werden.
von elian.x am 02.10.2015
Aufgrund eines Urteils kann das Gezahlte nicht zurückgefordert werden, daher kann auch keine Aufrechnung desselben zugelassen werden.