Qui autem pretium pro comperto stupro accepit, poena legis iuliae de adulteriis tenetur.
von leni879 am 19.03.2014
Wer Zahlung für nachgewiesenes sexuelles Fehlverhalten erhalten hat, unterliegt der Strafe des Lex Julia-Gesetzes über Ehebrüche.
von hugo8889 am 13.06.2023
Wer Zahlungen für nachgewiesenes sexuelles Fehlverhalten annimmt, unterliegt einer Strafe gemäß dem Julischen Gesetz über Ehebruch.