Si non omnem paternam hereditatem ex consensu divisisti nec super ea re sententia dicta vel transactio subsecuta est, iudicio familiae erciscundae potes experiri.
von yasin928 am 22.02.2016
Wenn Sie die väterliche Erbschaft nicht einvernehmlich geteilt haben und weder ein Gerichtsurteil noch eine Einigung ergangen ist, können Sie das gerichtliche Verfahren der Erbschaftsteilung (familiae erciscundae) in Anspruch nehmen.
von barbara.s am 19.01.2020
Wenn Sie das gesamte Familienerbe nicht in einer einvernehmlichen Vereinbarung aufgeteilt haben und es keine gerichtliche Entscheidung oder Einigung darüber gibt, können Sie eine Rechtsklage zur Aufteilung des Familienvermögens einreichen.