Nec enim eadem causa est patris et matris paciscentium, quippe matris pactum actionem praescriptis verbis constituit, patris dotis actionem profecticiae nomine competentem conventione simplici minime creditur innovare.
von mira.y am 16.08.2016
Die Rechtsposition ist für Väter und Mütter bei Vereinbarungen unterschiedlich: Während die Vereinbarung der Mutter ein Klagerecht auf Grundlage formaler Bedingungen schafft, wird eine einfache Vereinbarung nicht als geeignet angesehen, das bestehende Klagerecht des Vaters hinsichtlich der von ihm gestellten Mitgift zu verändern.
von cristin951 am 14.03.2017
Denn es besteht nicht derselbe Rechtsgrund für Vereinbarungen des Vaters und der Mutter, da der Pakt der Mutter eine Klage mit vorgeschriebenen Worten begründet, während die Klage des Vaters bezüglich der Mitgift, die namens der Mitgift von ihm ausgeht, durch eine einfache Übereinkunft keineswegs als verändert gilt.