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von jessica.t am 27.02.2015
Eine Tochter, die ihren Vater verloren hat und mit Zustimmung ihrer Mutter geheiratet hat und eine harmonische Ehe führt, liefert auch nach dem Sinneswandel ihrer Mutter keinen gültigen Grund zur Beschwerde. Die wechselnden Launen der Mutter können sie rechtlich nicht dazu zwingen, zwischen verheiratet und verwitwet zu wechseln.
von mayla.8979 am 07.10.2024
Eine Tochter, die nach dem Verlust ihres Vaters mit ihrem Ehemann, den sie mit Willen ihrer Mutter geheiratet hat, die Eintracht pflegt, bietet nach der Reue derselben Mutter keine berechtigten Gründe für Verstimmung, noch wird sie rechtmäßig durch die momentanen Wünsche der Mutter gezwungen, verheiratet und verwitwet zu sein.