Si filia tua turpiter et cum flagitiosa foeditate vivit, ut a successione tua eam excludendam putes, si non inconsulto calore, sed ex meritis eius ad id odium incitatus es, postremi iudicii liberum arbitrum habebis.
von eileen.j am 20.02.2015
Wenn Ihre Tochter ein schändliches und unehrenhaftes Leben führt, sodass Sie erwägen, sie zu enterben, und Ihre Entscheidung aus ihrem tatsächlichen Verhalten und nicht aus blinder Wut resultiert, haben Sie das Recht, in Ihrem Testament frei zu entscheiden.
von mayah.962 am 18.05.2023
Wenn deine Tochter schändlich und mit schändlicher Abscheulichkeit lebt, sodass du sie von deiner Erbfolge ausgeschlossen siehst, wenn nicht aus unbedachter Leidenschaft, sondern getrieben von ihren Verfehlungen, wirst du freie Verfügung über dein letztes Testament haben.