Si filia tua turpiter et cum flagitiosa foeditate vivit, ut a successione tua eam excludendam putes, si non inconsulto calore, sed ex meritis eius ad id odium incitatus es, postremi iudicii liberum arbitrum habebis.
von romy.909 am 30.05.2016
Wenn deine Tochter schändlich und mit entehrender Abscheulichkeit lebt, sodass du sie von deiner Erbfolge ausgeschlossen siehst, wenn du nicht aus unbedachter Leidenschaft, sondern aufgrund ihrer Verdienste zu diesem Hass getrieben wirst, wirst du die freie Verfügung über dein letztes Testament haben.
von felizitas.a am 03.04.2016
Wenn Ihre Tochter ein würdeloses und schändliches Leben führt, sodass Sie erwägen, sie von Ihrer Erbfolge auszuschließen, und wenn Ihre Entscheidung durch ihre Handlungen und nicht durch blinden Zorn motiviert ist, haben Sie das Recht, in Ihrem letzten Willen Ihre eigene Wahl zu treffen.