Cum te pietatis religionem non violasse, sed mariti coniugium quod fueras sortita distrahere noluisse ac propterea offensum atque iratum patrem ad exheredationis notam prolapsum esse dicas, inofficiosi testamenti querellam inferre non vetaberis.
von frieda.a am 04.07.2019
Da du sagst, dass du die religiöse Pflicht der Frömmigkeit nicht verletzt hast, sondern die Ehe mit deinem Ehemann, die du durch Los erhalten hattest, nicht auflösen wolltest, und dass dein beleidigter und erzürnter Vater deshalb zur Enterbung übergegangen ist, wirst du nicht daran gehindert werden, eine Klage wegen pflichtwidrigen Testaments einzureichen.
von patrick.n am 13.05.2022
Da du behauptest, keine moralischen Verpflichtungen verletzt zu haben, sondern lediglich die Beendigung deiner Ehe abgelehnt zu haben, und dies deinen Vater verärgert und zur Enterbung veranlasst hat, hast du das Recht, das Testament wegen Unbilligkeit anzufechten.