Cum filium tuum te praeterita sororem heredem instituisse proponas, inofficiosi querellam apud praesidem provinciae persequi potes.
von maila.f am 27.08.2023
Wenn das, was Sie sagen, wahr ist - dass Ihr Sohn seine Schwester zur Erbin eingesetzt hat und Sie dabei übergangen hat - können Sie eine Beschwerde über dieses unbillige Testament beim Provinzgouverneur einreichen.
von lewin825 am 31.08.2021
Da Sie vortragen, dass Ihr Sohn Sie übergangen und stattdessen seine Schwester zur Erbin eingesetzt hat, können Sie eine Klage wegen Verletzung der Erbenehre vor dem Provinzgouverneur erheben.