His itaque, si patri successisti, quem nomine tuo quaedam comparasse dicis, adversus sororem tuam apud praesidem provinciae, si res integra est, uti potes.
von elisabeth941 am 05.04.2022
Wenn Sie also in die Rechte Ihres Vaters eingetreten sind, der angeblich gewisse Dinge in Ihrem Namen erworben hat, können Sie diese Angelegenheit, sofern der Rechtsstreit mit Ihrer Schwester vor dem Provinzgouverneur noch nicht abgeschlossen ist, geltend machen.
von thore9865 am 06.01.2021
Du kannst diese Rechte gegen deine Schwester vor dem Provinzgouverneur geltend machen, wenn du von deinem Vater (der angeblich bestimmte Gegenstände in deinem Namen erworben hat) geerbt hast, sofern die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen ist.